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Arbeitgeberformular für Minijobber/innen

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Unternehmensdaten

Werden bereits Löhne über die Dualkonzept OHG abgerechnet?

Betriebsnummer

Informationen MitarbeiterIn

Sofortmeldung

Eine Sofortmeldung müssen nur Arbeitgeber in folgenden Wirtschaftsbereiche abgeben:
Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigungsgewerbe, Fleischwirtschaft, Prostitutionsgewerbe, Wach- und Sicherheitsgewerbe, sowie Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen.

Vertragsform

Arbeitsvertrag vorhanden?

Sollen wir einen Arbeitsvertrag erstellen?

Gehalt & Vergütung

Vergütung durch

Bitte beachten Sie, dass der gesetzliche Mindestlohn zurzeit 12,00 EUR beträgt. Der Mindestlohn kann Branchenspezifisch höher sein.

Wie wird der Verdienst ausgezahlt?

Wichtiger Hinweis:
Bei Barauszahlung des Gehaltes bzw. der Vergütung, bist Du in einer erweiterten Dokumentationspflicht. Das ist aufwändig und kann zu Fehlern führen. Wir empfehlen Dir daher immer, die Auszahlung per Überweisung vorzunehmen.

Arbeitszeiten

Wichtig:
Damit du als Arbeitgeber in Zukunft nicht Schwierigkeiten aufgrund des Teilzeit- und Befristungsgesetzes bekommst, ist es besser, die Arbeitszeit mit deinen Aushilfen schriftlich/vertraglich zu regeln.
Liegt keine schriftliche Vereinbarung vor, dann können die Behörden von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden ausgehen. Damit wären die 520,00 EUR monatlich überschritten.

Verteilung der Arbeitszeit in Stunden

Beachten Sie, dass die Arbeitszeit zwischen 0,1 und 10 Stunden pro Woche betragen muss.

Steuerliche Angaben

Liegt eine Befreiung der Rentenversicherung vor?

Ist eine Rentenversicherungsbefreiung gewünscht?

Lohnsteuerpauschalierung

Lohnsteuer auf Arbeitnehmer/in umlegen?

Wichtiger Hinweis:
Im Regelfall zahlst Du als Arbeitgeber/in 2% pauschale Lohnsteuer an die MiniJob Zentrale. Diese Steuer kannst Du übernehmen (Regelfall), dann stellen die 2% Betriebsausgabe dar. Oder aber wir ziehen Deinem/r Arbeitnehmer/in diese 2% pauschale Lohnsteuer vom Nettolohn ab (Abwälzung) Bei einem Aushilfslohn von 520,00 EUR würden Deinem/r Arbeitnehmer/in bei Abwälzung 509,60 EUR ausgezahlt werden.

Zusätzliche Absprachen

Probezeit